Bikepark

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Seilbahn: 09:00–17:00; Bikepark-Öffnungszeiten: 09:00–18:00. Sommersaison 2025: 29.05.2025–21.09.2025 täglich 09:00–17:00; 25.09.2025–05.10.2025 Do–So 09:00–17:00; 09.10.2025–02.11.2025 täglich 09:00–17:00. Während eingeschränktem Betrieb: letzte Bergfahrt für Biker um 16:00 Uhr.
Zuletzt aktualisiert: 3. November 2025 - generiert mit KI
Helm und Handschuhe sind zwingend vorgeschrieben.
Weitere Protektoren (Rücken, Nacken, Ellbogen, Beine) werden empfohlen.
Fullface-Helm Pflicht auf schwarzen (schwierigen) Strecken; explizit: Jack Lumber Trail = Fullface-Helmpflicht.
Nur geeignete und gewartete Fahrräder sind erlaubt (z. B. All-Mountain, Enduro, Freeride, Downhill).
Befahren mit Fahrradanhängern, Kindersitzen o.Ä. ist verboten.
Es dürfen nur die gekennzeichneten Strecken befahren werden; Fahren abseits der Strecken ist strengstens verboten.
Bei Nichteinhaltung drohen Verwaltungsverfahren, Besitzstörungsklage und Kartenentzug; auch bei gesperrten Strecken gilt absolutes Fahrverbot.
Benutzung der Anlage nur mit gültigem Bikeparkticket; Kinder/Jugendliche unter 16 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten/Aufsichtsperson.
Den Anweisungen des Personals und Streckensperren ist Folge zu leisten; Missachtung kann zum Entzug der Liftkarte führen.
Befahren der Strecken außerhalb der Öffnungszeiten ist strengstens verboten und wird rechtlich verfolgt.
Auf Sicht fahren; Geschwindigkeit und Fahrweise dem Können, Gelände-, Witterungsverhältnissen und Verkehrsdichte anpassen.
Überholen nur von oben, rechts oder links und mit ausreichendem Abstand.
An engen oder unübersichtlichen Stellen nicht ohne Not anhalten; gestürzte Fahrer müssen die Stelle schnellstmöglich freimachen.
Gehen, Wandern und insbesondere Bergaufgehen/-fahren auf den Fahrradstrecken ist untersagt.
Fotografieren und Filmen auf den Fahrradstrecken ist aus Sicherheitsgründen untersagt, außer mit Zustimmung der Planai-Hochwurzen-Bahnen GmbH und entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen.
Beim Befahren öffentlicher Straßen ist die StVO einzuhalten; nicht StVO-taugliche Fahrräder sind beim Queren öffentlicher Straßen zu schieben.
Markierung, Beschilderung und Signalisation sind zu beachten; besonders an Straßenkreuzungen unbedingt anhalten.
Bei Unfällen ist jeder zur Hilfeleistung verpflichtet; Mitführen eines Mobiltelefons wird empfohlen; im Unfallfall Ausweispflicht (Personalien anzugeben).
Reparaturen auf den Strecken sind verboten; Verwendung nicht-biologisch abbaubarer Reinigungsmittel strengstens verboten.
Befahren des Bikeparks erfolgt auf eigene Gefahr; Betreiber übernimmt keine Haftung.
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