Bikepark

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Geöffnet an Samstagen, Sonntagen und an Feiertagen; Öffnungszeiten wetter- und veranstaltungsabhängig (Regen, Lichtverhältnisse usw.). Saisonhinweis: April bis November; laut News & Updates bis 16. November 2025 geöffnet. Bitte vor Besuch Öffnungszeiten-Ampel / Facebook-Updates prüfen.
Zuletzt aktualisiert: 3. November 2025 - generiert mit KI
Generelle Helm- und Schutzbrillenpflicht auf allen Strecken
Dringende Empfehlung für umfangreiche Schutzbekleidung (Vollvisierhelm, Protektoren, Arm- und Schienbeinschützer, Handschuhe, Neckbrace o.ä.)
Vor dem Befahren ist die Streckenbeschreibung an der Infotafel am Start zu lesen
Verpflichtung, die Strecke vor dem Befahren von Anfang bis Ende zu besichtigen
Befahren nur auf eigenes Risiko und nur entsprechend realistisch eingeschätztem Fahrkönnen
Bei vorgesehenen Umfahrungen (»chickenways«) können schwierige Hindernisse umfahren werden
Strecken sind nur mit technisch einwandfreien Fahrrädern und Schutzausrüstung zu benutzen
Liftbenutzung nur ohne Lenkerhörnchen
Befahren nur in Fahrtrichtung (von oben nach unten)
Laufen, Anhalten und Stehenbleiben auf den Strecken ist verboten; bei unvermeidlichem Anhalten sofort neben die Strecke treten
An unübersichtlichen Stellen und Kreuzungen langsam fahren und Geschwindigkeit den Bedingungen anpassen
Bei Nässe besondere Vorsicht an allen hölzernen Hindernissen
Klettern, Sitzen und Stehen an/auf Hindernissen ist verboten
Empfehlung, stets in Begleitung zu fahren und idealerweise ein Mobiltelefon mitzuführen
Strecken sind außerhalb der Öffnungszeiten gesperrt; Befahren außerhalb der Öffnungszeiten verboten (bei Zuwiderhandlung kann Strafanzeige wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch §123 erfolgen)
Parken nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen
Unfallverhalten: Unfallstelle absichern; Unfall an Berg- oder Talstation melden und Rettungsbereich (Strecke/Hindernisnummer) angeben
Nutzungsvertrag/AGB sind Voraussetzung für die Nutzung; ausgegebene Tickets sind gut sichtbar am Handgelenk oder am Fahrrad anzubringen; Tickets sind nicht übertragbar
Minderjährige Nutzer benötigen eine von den Eltern unterschriebene Einverständniserklärung (für 2025: neue, unterschriebene EV; EV 2024 nicht gültig)
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